Schließzeiten der Auguste über Himmelfahrt und Pfingsten
Die Praxis bleibt am Freitag, den 10.05.2024, dem Brückentag nach Himmelfahrt, geschlossen. An diesem Tag ist der kassenärztliche Notdienst von 9-21 Uhr in den Räumlichkeiten der Kinderklinik Rostock (Ernst-Heydemann-Str. 8, 18057 Rostock) da und versorgt dringliche Krankheitsbilder und Beschwerden.
In der Folgewoche sind wir vom 17.-21.Mai 2024 im Pfingsturlaub. Die vertretenden Kollegen werden hier rechtzeitig bekannt gegeben.
Wir wünschen allen Patienten und ihren Familien sonnige Feiertage mit hoffentlich weniger werdenden Infekten!
Hinweise für Eltern von Vierjährigen
Die STIKO (Ständige Impfkommission) hat Ende Januar endlich die MeningokokkenB-Impfung für alle Kinder bis zum 5. Geburtstag empfohlen, um schwerwiegende Hirnhautentzündungen durch den hierzulande häufigsten Meningokokken-Typ zu verhindern. Bis diese Impfung automatisch über jede gesetzliche und private Krankenkasse abgerechnet werden kann, wird es jedoch noch einige Monate dauern, da verschiedene bürokratische Schritte eingehalten werden müssen. Die meisten Krankenkassen erstatten aber schon jetzt die vollen Kosten für Impfung und Impfstoff - die Eltern müssen teilweise lediglich in Vorkasse gehen. Bei Kindern ab dem 5. Geburtstag ist die Lage sehr uneinheitlich und die Chance auf Kostenrückerstattung sinkt - eine telefonische Rückspräche mit der Krankenkasse ist hier unumgänglich.
Sollte ihr Kind in den kommenden sechs Monaten 5 Jahre alt werden, so empfehle ich deshalb die MeningokokkenB-Impfung zeitnah durchführen zu lassen (und ggf. in Vorkasse zu gehen), da die Rückerstattung der Kosten für Impfungen bei Kindern ab 5 Jahren unsicher ist und ihr Kind somit evtl. auf diesen sinnvollen Schutz verzichten muss.
Sprechen Sie uns dazu gerne an!
Herzlichst, Ihr "Augusten"-Team
E-Rezept ist jetzt Standard
Bitte wundern Sie sich nicht, wenn Sie dieser Tage trotz besprochener Medikation die Praxis ohne ein Papierrezept verlassen. Bis auf wenige Ausnahmen (Hilfsmittel, Rezepturen, einzelne besondere Arzneimittel, Privatrezepte) ist der Standard seit Anfang 2024 das papierlose elektronische Rezept - kurz E-Rezept. Sie erhalten die verordneten Medikamente, indem Sie die Versichertenkarte (eGK=elektronische Gesundheitskarte) des Kindes am Verkaufstresen einer beliebigen Apotheke vorzeigen. Alternativ kann auch eine entsprechende Handy-App genutzt werden.
Papierausdrucke werden nur noch in Ausnahmefällen gedruckt. Darum ist es sinnvoll, die eGK (des Kindes) zu jeder Vorstellung in unserer Praxis mitzunehmen, damit das E-Rezept im Bedarfsfall direkt eingelöst werden kann. Sollte die Karte nicht aufzufinden oder verloren gegangen sein, so bitten wir um eine kurze Info schon bei der Anmeldung, damit wir in diesem Fall einen Papierausdruck erzeugen können.
Der große Vorteil: Folgerezepte (Fiebermittel, Nasenspray, Dauermedikation...) können Sie wie bisher über unser Kontaktformular anfordern, müssen aber nun kein Papierrezept mehr aus der Praxis abholen, sondern können das E-Rezept nach kurzer Bearbeitungszeit einfach in der Apotheke einlösen.
"Kinderkrankschreibung" ab 18.12.2023 auch per Kontaktformular/telefonisch möglich
Ab Montag, den 18.12.203 tritt die Möglichkeit in Kraft, bei nicht-bedrohlichen Erkrankungen eines Kindes ein Attest für den Arbeitgeber telefonisch bzw. per Kontaktformular zu erhalten, ohne das Kind ärztlich vorstellen zu müssen. Wir freuen uns sehr über diese sinnvolle Regelung!
Für ein entsprechendes Attest gehen Sie bitte wie folgt vor:
Stellen Sie die Anfrage bevorzugt per Kontaktformular "Formulare anfordern"/"Rezepte und Co." (alternativ telefonisch) und schildern Sie uns kurz die Beschwerden ihres Kindes, bei Fieber auch die maximale Höhe etc. und für welche Tage sie einen Kinderkrankenschein benötigen. Wenn einzelne Tage ausgestellt werden sollen bzw. bestimmte "Stückelungen" teilen Sie uns dies bitte ebenfalls mit. Im Fall von Rückfragen, werden wir Sie kontaktieren. Andernfalls können Sie das Attest nach einer Bearbeitungszeit von ca. 6h bei uns abholen - auch ohne weitere Bestätigung unsererseits.
Eine solche Krankschreibung ohne Arztvorstellung ist für 5 Tage möglich.
Kinderkrankentage ab 2024 reduziert
Laut aktueller Beschlusslage für die Jahre 2024 und 2025 stehen einem Elternteil pro Kind jährlich 15 Kinderkrankentage zu (zuvor: 30), bei Alleinerziehenden entsprechend 30 Tage je Kind (zuvor: 60). Damit werden die Corona-bedingten Sonderregelungen für Familien schrittweise zurückgenommen.
Achtung: Wir arbeiten ab sofort mit dem Bestellsystem! (Nähere Infos dazu weiter unten).
Sollte im benötigten Zeitraum kein freier Termin mehr online verfügbar sein, so melden Sie sich bitte telefonisch bei uns unter der Tel.-Nr. 0381/452676.
Wer wissen möchte, wie es während des Umbaus in der Praxis aussah, findet unter dem Menüpunkt "Blick durch's Schlüsselloch" ein paar Einblicke.